
Checkliste zur Förderberechtigung
Beachten Sie nachfolgende Punkte, wenn Sie eine Pumpenförderung beantragen wie auch die Rechtsgrundlage der BAFA (Richtlinien).
Förderfähig sind Pumpen mit einem Energieeffizienzindex (EEI) ≤0.20
Vor Durchführung der Maßnahme bei BAFA online registrieren
Das Heizsystem muss mindestens 2 Jahre alt sein (die Förderung gilt somit nicht für Neubauten)
Pumpentausch über SHK-Fachbetrieb durchführen